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Kündigung, Ummeldung, Haftung: was beim Umzug rechtlich gilt

Rund um einen Umzug gibt es eine Handvoll Fristen und Regeln, die man kennen sollte. Wer sie verpasst, zahlt im schlimmsten Fall doppelte Miete oder ein Bußgeld. Hier sind die wichtigsten, verständlich erklärt.

4 Min. LesezeitTeam Rinke Umzüge
Hand verschließt einen Umzugskarton mit Klebeband

Vorweg: Wir sind Umzugsunternehmer, keine Anwälte. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die Regeln, mit denen wir im Alltag zu tun haben. Bei Streit mit dem Vermieter oder bei Steuerfragen im Einzelfall sollten Sie sich beraten lassen, zum Beispiel beim Mieterverein oder einer Steuerberatung.

Kündigung der Mietwohnung

Für Mieter gilt bei unbefristeten Mietverträgen eine Kündigungsfrist von drei Monaten (§ 573c BGB). Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter sein, dann endet das Mietverhältnis zum Ablauf des übernächsten Monats. Wer also am 3. Oktober kündigt, ist zum 31. Dezember raus.

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, also auf Papier mit eigenhändiger Unterschrift. Eine E-Mail oder WhatsApp-Nachricht reicht nicht. Schicken Sie sie per Einwurf-Einschreiben oder lassen Sie sich den Empfang bestätigen.

Achtung bei Staffel- und ZeitmietverträgenEin Kündigungsverzicht im Mietvertrag kann eine Kündigung bis zu vier Jahre lang ausschließen. Prüfen Sie Ihren Vertrag, bevor Sie eine neue Wohnung unterschreiben.

Nachmieter und Schönheitsreparaturen

Einen Anspruch darauf, früher aus dem Vertrag zu kommen, wenn Sie einen Nachmieter stellen, gibt es nur, wenn das im Mietvertrag vereinbart ist. Viele Vermieter lassen sich trotzdem darauf ein. Fragen kostet nichts.

Ob Sie beim Auszug streichen müssen, hängt vom Mietvertrag ab. Viele ältere Klauseln mit starren Fristen sind unwirksam. Haben Sie eine unrenoviert übernommene Wohnung, müssen Sie meist nicht renovieren. Im Zweifel hilft der Mieterverein.

Wohnungsübergabe

Bei der Übergabe der alten Wohnung sollten Sie ein Protokoll anfertigen. Darin stehen die Zählerstände, die Anzahl der Schlüssel und der Zustand der Räume. Fotografieren Sie jeden Raum. Der Vermieter hat danach eine angemessene Frist, um die Kaution abzurechnen. Ansprüche wegen Schäden an der Wohnung verjähren nach sechs Monaten ab Rückgabe (§ 548 BGB).

Ummelden: zwei Wochen Zeit

Nach dem Einzug müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anmelden (§ 17 Bundesmeldegesetz). In Mannheim ist dafür das Bürgerservice zuständig, Termine lassen sich online buchen. Sie brauchen Ihren Ausweis und die Wohnungsgeberbestätigung, die Ihnen der Vermieter ausstellen muss (§ 19 BMG).

Wer die Frist verpasst, riskiert ein Bußgeld. In der Praxis wird bei kurzen Verspätungen selten eines verhängt, aber Sie sollten es nicht darauf ankommen lassen. Eine Abmeldung ist nur nötig, wenn Sie ins Ausland ziehen oder eine Wohnung ganz aufgeben, ohne in Deutschland eine neue zu beziehen.

Der Vertrag mit der Umzugsfirma

Ein Umzugsvertrag ist rechtlich ein Frachtvertrag mit besonderen Regeln (§§ 451 bis 451h HGB). Daraus ergeben sich einige Punkte, die Sie kennen sollten.

Haftung

Die Umzugsfirma haftet für Verlust und Beschädigung des Umzugsguts, allerdings begrenzt auf 620 Euro je Kubikmeter Laderaum, der für den Umzug benötigt wird (§ 451e HGB). Bei einem Umzug mit 30 Kubikmetern sind das bis zu 18.600 Euro. Für sehr wertvolle Einzelstücke reicht das nicht immer. Dann lohnt sich eine Transportversicherung oder eine vertraglich erweiterte Haftung.

Schäden melden

Äußerlich erkennbare Schäden müssen Sie spätestens am Tag nach der Ablieferung anzeigen. Schäden, die man nicht sofort sieht, etwa Bruch im Karton, innerhalb von 14 Tagen (§ 451f HGB). Wer die Fristen versäumt, verliert seine Ansprüche. Melden Sie Schäden schriftlich und mit Fotos.

Selbst gepackte Kartons

Für Schäden an Dingen, die Sie selbst verpackt haben, haftet die Umzugsfirma nur eingeschränkt, wenn der Schaden auf das Verpacken zurückgeht (§ 451d HGB). Bruch durch einen herunterfallenden Karton bleibt dagegen Sache der Firma.

Umzugskosten und Steuer

AnlassWie absetzbar
Privater Umzug20 % der Arbeitskosten als haushaltsnahe Dienstleistung (§ 35a EStG), bis 4.000 € Steuerermäßigung im Jahr
Beruflicher UmzugAls Werbungskosten, inklusive Pauschale für sonstige Umzugsauslagen nach Bundesumzugskostenrecht
Umzug aus gesundheitlichen GründenUnter Umständen als außergewöhnliche Belastung

Für den Steuerabzug brauchen Sie eine Rechnung mit getrennt ausgewiesenen Arbeitskosten, und Sie müssen unbar bezahlt haben. Als beruflich gilt ein Umzug zum Beispiel bei einem Arbeitgeberwechsel oder wenn sich der Arbeitsweg um mindestens eine Stunde täglich verkürzt.

Sonderurlaub für den Umzug

Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf einen freien Tag für den Umzug gibt es nicht. Viele Tarifverträge sehen aber einen Tag Sonderurlaub vor, besonders bei einem beruflich veranlassten Umzug. Schauen Sie in Ihren Arbeits- oder Tarifvertrag oder fragen Sie in der Personalabteilung.

Häufige Fragen

Wie lange habe ich Zeit, mich nach dem Umzug umzumelden?

Zwei Wochen nach dem Einzug. Sie brauchen dafür Ihren Ausweis und die Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters.

Wie viel haftet eine Umzugsfirma?

Gesetzlich bis zu 620 Euro je Kubikmeter benötigtem Laderaum. Eine höhere Haftung kann vertraglich vereinbart werden.

Kann ich per E-Mail kündigen?

Nein. Eine Kündigung der Mietwohnung muss schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift erfolgen.

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